Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge, die zwischen der Linksites UG (haftungsbeschränkt) (im Folgenden „Auftragnehmer“) und deren Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) geschlossen werden. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.
1.2 Der Vertragsgegenstand umfasst sowohl die Durchführung von Einzelprojekten als auch Abonnement-Leistungen (im Folgenden „Abo“), wie in den folgenden Bestimmungen näher definiert.
1.3 Den AGB gehen ausschließlich die Regelungen vor, die im Vertrag gesondert festgelegt wurden.
2. Leistungen und Abonnements
2.1 Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, den Auftragnehmer für Einzelprojekte zu beauftragen oder ein Abo-Modell zu wählen.
2.2 Abo-Modelle: Die Leistungen innerhalb des Abo-Modells beinhalten die Erstellung von Designs für unterschiedliche Projekte wie zum Beispiel Webseiten, Icons oder Broschüren. Eine detaillierte Aufstellung der im Abo enthaltenen Leistungen wird in den jeweiligen Vertragsunterlagen festgehalten.
2.3 Bei den Abo-Modellen hat der Auftraggeber die Wahl zwischen drei Optionen:
2.3.1 Das Monats-Abo kostet 1.995€ zzgl. Ust. pro Monat und beinhaltet die in 2.2 genannten oder vertraglich festgelegten Leistungen.
2.3.2 Das Quartals-Abo kostet 1.495€ zzgl. Ust. pro Monat und beinhaltet die in 2.2 genannten oder vertraglich festgelegten Leistungen. Die Vertragsdauer beläuft sich hierbei auf mindestens 3 Monate.
2.3.3 Das Jahres-Abo kostet 995€ zzgl. Ust. pro Monat und beinhaltet die in 2.2 genannten oder vertraglich festgelegten Leistungen. Die Vertragsdauer beläuft sich hierbei auf mindestens 12 Monate.
2.4 Einzelprojekte: Die Leistungen der Einzelprojekte werden ausschließlich in den jeweiligen Vertragsunterlagen festgehalten.
2.5 Zusätzliche und/oder nachträgliche Anpassungen der Leistungen bedürfen der Schriftform.
2.6 Der Auftragnehmer unterliegt, soweit dies nicht durch konkrete Zeitpunkte im Vertrag festgehalten ist, bei der Erfüllung des Vertrages bzw. bei der Durchführung der von ihm übernommenen Tätigkeit hinsichtlich Zeiteinteilung und Gestaltung des Tätigkeitsablaufes keinerlei Weisungen des Auftraggebers.
3. Zahlung und Fälligkeit
3.1 Sofern bei Einzelprojekten nichts anderes vereinbart ist, werden die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen entsprechend des im Vertrag festgelegten Betrags abgerechnet. Leistungen, die nicht im Vertrag enthalten sind, werden gesondert zu dem im Vertrag festgelegten Stundensatz vergütet und gesondert abgerechnet.
3.2 Gestellte Rechnungen durch den Auftragnehmer sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jegliche Abzüge zur Zahlung fällig. Ab dem Tag der Fälligkeit ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen.
3.3 Sofern keine andere Vereinbarung gilt, ist die Agentur berechtigt die Leistungen jeweils am Ende des Monats und monatlich abzurechnen.
3.4 Angegebene oder vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu welchen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt.
3.5 Bis zur vollständigen Zahlung aller Leistungen behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an allen Leistungen vor.
3.6 Der Auftragnehmer behält sich vor die Preise für jedes Abo jederzeit mit Wirkung ab dem folgenden Kalendermonat und nach schriftlicher Mitteilung, welche spätestens 3 Werktage vor Monatsende zu erfolgen hat, zu erhöhen. Die Quartals- und Jahres-Abos sind von der Preiserhöhung nur insofern betroffen, dass die Preiserhöhung bei Vertrags-Verlängerung ab dem Beginn des neuen Vertrag-Zeitraums, unabhängig ob vierteljährlich oder jährlich, ebenfalls Anwendung findet.
4. Pausierung, Kündigung und Rückerstattung
4.1 Beide Parteien können den Vertrag jederzeit ohne Begründung vorzeitig kündigen, wobei entsprechende Regelungen anfallen, die im Folgenden spezifiziert werden.
4.2 Kündigung durch den Auftragnehmer:
4.2.1 Vorzeitige Kündigung bei Einzelprojekten durch den Auftragnehmer: Kündigt der Auftragnehmer das Vertragsverhältnis vorzeitig so ist dieser verpflichtet die nicht erbrachten Leistungen (1) bei Einzelprojekten nicht in Rechnung zu stellen und (2) bei Abo-Verträgen 100% der Kosten der verbleibenden vollen Monate rückzuerstatten. Sobald die ersten 10 Werktage eines Monats verstrichen sind, gilt dieser Monat nicht mehr als „voll“ und dieser Monat wird somit nicht erstattet.
4.2.2 Vorzeitige Kündigung bei Abo-Modellen durch den Auftragnehmer: Kündigt der Auftragnehmer das Vertragsverhältnis vorzeitig, so ist dieser beim Jahres- und Quartals-Abo verpflichtet, 100% der verbleibenden Abo-Laufzeit zu begleichen. Beim Monatsabonnement ist eine vorzeitige Kündigung gegen einen Preisnachlass durch den Auftraggeber im Kündigungsmonat von 50% des Monatspreises möglich.
4.2.3 Fristgerechte Kündigung durch den Auftraggeber: Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, jederzeit und außerhalb der oben genannten vorzeitigen Kündigungszeiträume, gegen Rückerstattung der vollen Kosten das Vertragsverhältnis zu beenden. Kündigt der Auftraggeber in den unter 4.2 anderweitig genannten Kündigungszeiträumen, so gelten die Regelungen dieser Zeiträume.
4.3 Kündigung durch den Auftraggeber:
4.3.1 Vorzeitige Kündigung bei Einzelprojekten durch den Auftraggeber: Kündigt der Auftraggeber das Vertragsverhältnis vorzeitig, so ist dieser verpflichtet die durch den Auftraggeber erbrachten Leistungen bei Einzelprojekten zu mindestens 20% des Gesamtpreises, zusätzlich zu einem durch den Auftragnehmer bestimmten Prozentsatz des Gesamtpreises (Prozentsatz basiert auf den erbrachten Leistungen, steigt auf maximal 79% und wird in der entsprechenden Rechnung spezifiziert), zu begleichen.
4.3.2 Vorzeitige Kündigung bei Abo-Modellen durch den Auftraggeber: Kündigt der Auftraggeber das Vertragsverhältnis vorzeitig, so ist dieser beim Jahres- und Quartals-Abo verpflichtet, 50% der verbleibenden Abo-Laufzeit zu begleichen. Beim Monatsabo ist eine vorzeitige Kündigung ausgeschlossen, allerdings gibt es die Option zu pausieren, welche in 4.3.3 ausgeführt wird.
4.3.3 Pausierung (ausschließlich anwendbar auf das Monatsabo und ausschließlich durchführbar durch den Auftraggeber): Pausiert der Auftraggeber das Abo, so werden die verbleibenden Werktage des Monats, in dem die Pausierung stattfindet, aufgehoben und können jederzeit zu einem anderen Zeitpunkt fortgeführt werden. Das Monatsabo muss trotz Pausierung beglichen werden und es wird gemäß 3.2 eine Rechnung gestellt, allerdings wird das Monatsabo nach der Pausierung nicht automatisch fortgeführt. Nutzt der Auftraggeber seine durch die Pausierung verbleibenden Abo-Tage nicht innerhalb eines Jahres ab Pausierungs-Zeitpunkt, so verfallen diese Tage und der Auftragnehmer ist nicht mehr zur Leistung verpflichtet.
4.3.4 Fristgerechte Kündigung durch den Auftraggeber bei Abo-Modellen: Zur fristgerechten Kündigung des Vertragsverhältnisses bedarf es der Schriftform sowie der Einreichung der Kündigung mindestens 3 Tage vor Vertragsende. Erfolgt die Kündigung später als 3 Tage vor Vertragsende, so wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100€ fällig.
4.4 Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, alle durch den Auftraggeber gestellten Rechnung(en) entsprechend 3.2 zu begleichen.
5. Gewährleistung
5.1 Der Auftraggeber hat die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Feststellung zu rügen. Wird die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige nicht durchgeführt, so bestehen keine Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers hinsichtlich jeglicher Art von Mängeln.
5.2 Liegt ein Mangel, welchen der Auftragnehmer zu vertreten hat, vor, so kann dieser den Mangel insgesamt 2-mal nachbessern oder einmalig ersetzen.
5.3 Die Gewährleistungspflicht gilt für ein Jahr ab Lieferung der Leistung.
6. Haftungsbeschränkung
6.1 Bei Fahrlässigkeit ist die Haftung der Agentur sowie ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund von leichter Fahrlässigkeit sind grundsätzlich ausgenommen, es sei denn, es wurde eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, deren Einhaltung für die Erfüllung des Vertragszwecks maßgeblich ist. Diese Begrenzungen der Haftung sowie der Haftungsausschluss gelten nicht für Fälle vorsätzlichen Verhaltens der Agentur, für Garantieansprüche, für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
6.2 Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
7. Portfolio-Nutzung
7.1 Dem Auftragnehmer wird das Recht eingeräumt, die erbrachten Leistungen für eigene Werbezwecke, insbesondere zur Darstellung im eigenen Portfolio auf der Firmen-Webseite und auf Social-Media Plattformen, kostenfrei und auf unbegrenzte Zeit zu nutzen.
8. Datenschutz
8.1 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Zugangsdaten, für die Dauer des Auftrags, und Bestandsdaten gespeichert werden.
9. Sonstige Bestimmungen
9.1 Mündliche oder stillschweigende Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch beide Vertragsparteien.
9.2 Bei Aufforderung nach der Schriftform kann auch die Textform (E-Mail, SMS) verwendet werden.
10. Gerichtsstand und Erfüllungsort
10.1 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.